vom 01.01.2011 Rechte und Pflichten aus dem Gästeaufnahmevertrag zwischen Ihnen als Gast und unserem Ferienwohnung Pension zum Unterspreewald Dorfstr. 41 in 15910 Schlepzig Inhaber Michael Künzel.
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmervermietung nicht ohne sachliche und rechtliche Regelung. Erst eine von Ihnen als Gast vorgenommene Annahme unseres Angebotes (auf Ihre Anfrage hin) und von uns darauf folgende Reservierungsbestätigung (Mail, Post, Fax, oder telefonisch) Zimmerreservierung begründet ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag im gegenseitigen Einverständnis gelöst werden. Im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
1.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Appartement (Ferienwohnung) bestellt (auf Grundlage eines Angebotes von uns) und zugesagt (mit einer Reservierungsbestätigung von uns) ist. Falls eine Zusage aus Zeitgründen nur telefonisch möglich war, begründet auch dies eine Gastaufnahmevertrag.
1.1. Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien bindend.
1.2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.
1.3. Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
1.4. An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Miettag und werden als solcher berechnet.
1.5. Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach Absprache mit uns gestattet.
1.6. Am Anreisetag steht Ihnen das bestellte Appartement (Ferienwohnung) ab 14.00 Uhr zur Verfügung.
1.7. Am Abreisetag sollte das Appartement (Ferienwohnung) bis 10.00 Uhr frei gezogen sein, um uns Gelegenheit zu geben, es für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten.
2.
Die in dieser Webpräsenz angegebene Preisliste entsprecht dem Stand bei Veröffentlichung der Preisliste. Letztendlich maßgebend ist in jedem Fall der mit uns vereinbarte und bestätigte Preis.
3.
Im Mietpreis enthalten sind Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher, Strom, Wasser, unterstellen Ihrer mitgebrachten Fahrräder und Parkfläche sowie die zur Mietzeit gültige Mehrwertsteuer.
4.
Das Begleichen der Rechnung ist spätestens am Tag der Abreise fällig (keine Kartenzahlung, Überweisung nur nach vorheriger Absprache und Vorabüberweisungen für Geschenkgutscheine möglich).
5.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, (Sonderreglung bei krankheitsbedingter Nichtanreise) abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen normalerweise, ohne Zusatzleistung 15 %.
6.
Wir als Gastgeber werden bemüht sein, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bei anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der verhinderte Gast nur evtl. Differenzen aus anderweitig belegter und gebuchter Tage aus dem Vertragsverhältnis zu zahlen.
7.
Abweichungen aus dieser AGB und Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.